Lehrer*in an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen
Berufsbeschreibung
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten Schüler*innen der Sekundarstufe II in den berufsbildenden Gegenständen, sowohl in fachtheoretischen als auch in fachpraktischen Fächern entsprechend den aktuellen Lehrplänen. Sie arbeiten an Land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen, Fachschulen und höheren Lehranstalten und vermitteln fachspezifische Inhalte in Theorie und Praxis.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen planen ihren Unterrichten, bereiten ihn vor und setzen im Unterricht verschiedene didaktischen Methoden ein. Sie beurteilen ihre Schüler*innen, fördern auch die Entwicklung sozialer Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Außerdem wirken sie bei der Organisation von Exkursionen, Festen, Tagen der offenen Tür und andere Aktivitäten mit. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und stehen in Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen unterrichten im Bereich der Landwirtschaft Fächer wie Bodenbearbeitung, Saat, Düngung und Ernte, Tierzucht, Tierhaltung und Tierfütterung, Hand- und Maschinenmelken, Pflanzen- und Tierproduktion, Lebensmitteltechnik. Auf dem Gebiet der Forstwirtschaft lehren sie fachgerechte Aufforstung, Forstpflege, Holzernte und die allgemeinen Grundlagen der Waldbewirtschaftung.
Im Bereich der Garten- und Landschaftsgestaltung vermitteln sie Kenntnisse auf dem Gebiet der Bodenkunde und Düngelehre, des Zierpflanzenbaus im Gewächshaus, des Obstbaus und der Blumenbinderei und Dekoration. Alle fachtheoretischen Fächer werden durch praktische Übungen ergänzt. Die Lehrer*innen unterrichten ihre Schüler*innen auch in Gegenständen wie Betriebswirtschaft, Buchhaltung und Wirtschaftskunde.
Lehrer*innen bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und die Erstellung entsprechender Unterrichtsmaterialien vor. Sie beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Schularbeiten, Hausübungen, Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über die entwickelten Kompetenzen und das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen fördern auch die Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten ihrer Schüler*innen, wie z. B. Kommunikations- und Teamfähigkeit, und die Bereitschaft zu gewaltfreier Konfliktlösung. Sie leiten zu selbstständigem Denken und Arbeiten an, erziehen zu Verantwortungsbewusstsein und fördern Schüler*innen nach ihren Neigungen und Möglichkeiten. Auch digitale Kompetenzen, kritischer Umgang mit Medien, ökologische Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeit spielen eine große Rolle und sind integrierter Bestandteil des Unterrichts.
Ein wichtiger Aspekt in der Arbeit der Lehrer*innen ist der Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, der zumeist im Rahmen eines Gesprächs während der Sprechstunden bzw. an Elternsprechtagen stattfindet. Die Lehrer*innen informieren dabei über Stärken und Schwächen der Jugendlichen in Bezug auf Fach- und Sozialkompetenzen und beraten u. a. bei auftretenden Schwierigkeiten, bei der Wahl der weiteren Ausbildungswege bzw. der Berufswahl.
Neben unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten übernehmen Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen auch viele organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen arbeiten eng mit Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.
Für die fachtheoretischen Fächer verwenden sie entsprechende Lehrmittel, wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Filme und Computer. Im fachpraktischen Unterricht setzen sie Werkzeuge ein, arbeiten an und mit Maschinen und erklären den Schüler*innen, wie diese zu bedienen sind (z. B. Eggen, Pflug- und Sämaschinen, Melkmaschinen, Motorsägen). Sie verwenden unterschiedlichste land- und forstwirtschaftliche Materialien und Produkte und arbeiten mit Tieren und Pflanzen.
In der Klasse arbeiten sie mit Tafeln, Smartboards, Beamer, Flipcharts, Plakat- und Pinnwänden usw. Für Vorbereitungsarbeiten verwenden sie Computer, Notebooks/Laptops, Drucker, Kopierer und andere Bürogeräte und verschiedene Software. Sie recherchieren in Büchern, Zeitschriften und im Internet und führen digitale Klassenbücher und andere Aufzeichnungen.
Eine wichtige Rolle insbesondere in der Unterrichtsvorbereitung spielen KI-gestützte Systemen, vor allem generative KI für Recherche und Erstellung von Inhalten. Gleichzeitig wird es immer wichtiger Schüler*innen im sinnvollen und sicheren Umgang mit solchen Systemen zu unterstützen und Lernanlässe zu gestalten, die bewusst ohne KI-Unterstützung gelöst werden müssen.
Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen arbeiten in Klassenzimmern, Werkstätten, Stallungen, Glashäusern oder im Freien, wie z. B. in Gartenanlagen. Sie arbeiten vor allem mit 14- bis 19-jährigen Schüler*innen ( Sekundarstufe II), mit anderen Lehrer*innen (siehe z. B. Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in, Lehrer*in für Inklusiv- und Sonderpädagogik)und mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zusammen und haben Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen.
Mitunter haben Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen auch Kontakt zu Schulpsycholog*innen (siehe Schulpsychologe / Schulpsychologin), Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin), Jugendcoaches oder Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen.
Ein bedeutender Teil der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts erfolgt außerhalb der Schule. Die Möglichkeit zur flexiblen Zeiteinteilung für diese Arbeiten bedeutet gleichzeitig, dass immer wieder auch am Abend oder am Wochenende gearbeitet wird.
- unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln, die Schüler*innen zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten und motivieren
- den Unterricht im Rahmen des vorgegebenen Lehrplanes planen, die Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen
- den ausgewählten Unterrichtsstoff und die benötigten Unterrichtsmaterialien auf- und vorbereiten, die Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten
- die Jugendlichen individuell fördern
- Schul- und Hausübungen, Schularbeiten, Tests, Wiederholungen und Prüfungen erstellen, korrigieren und besprechen
- Schüler*innenleistungen und -verhalten laufend beobachten und Aufzeichnungen darüber führen
- Zeugnisse ausstellen bzw. verbale Beurteilungen formulieren
- Förderprogramme für einzelne Schüler*innen erstellen
- Projekte, Lehrausgänge, Betriebsbesichtigungen, Wandertage, Feste etc. organisieren und durchführen
- Kontakte zu den Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)
- administrative Tätigkeiten, wie z. B. Klassenbücher führen und Schüler*innendaten verwalten
- an Konferenzen und Besprechungen teilnehmen
- in der Öffentlichkeitsarbeit und an der Schulentwicklung mitarbeiten
Beschäftigungsmöglichkeiten für Lehrer*innen an Land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestehen insbesondere in:
- Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsschulen, Fachschulen und Höhere Lehranstalten
- Land- und forstwirtschaftliche Beratungs- und Förderstellen
Im Rahmen ihrer Tätigkeit können Lehrer*innen unterschiedliche Sonderaufgaben im administrativen Bereich übernehmen und durch Zusatzausbildungen weitere , beispielsweise:
- Klassenvorstand / Klassenvorständin (KV)
- Schüler*innen- und Bildungsberater*in
- Lerncoach (m./w./d.), Förderlehrer*in
- Inklusions- bzw. Integrationslehrer*in
- QMS-Beauftragte*r (QMS = Qualitätsmanagement)
- Sicherheitsvertrauensperson
- Personalvertreter*in
- Fachkoordinator / Fachvorstand
- Abteilungsvorstand/-vorständin
- Administrator*in
- Direktor*in
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
Agronomie, Aufforstung, Bannwald, Bestellungspflicht, Didaktik, Durchforstung, E-Learning, Ertragswald, Exkursion, Forstgesetz, Gemeinsame Agrarpolitik, Jungwaldschutz, Monokultur, Nachhaltige Landwirtschaft, ÖPUL, Pädagogik, Rodung, Sekundarstufe