Andere Bezeichnung(en): DenkmalpflegerIn
Denkmal- und EnsembelschützerInnen befassen sich mit dem Schutz, der Pflege und der Erhaltung von historisch wertvollen Bau- und Kunstdenkmälern, wie z. B. Gebäude, Gebäude- und Häuserkomplexe ( Ensemble), wie z. B. Schlossanlagen, Festungs- und Burganlagen, Stadtmauern oder historische Altstadtbereiche. Sie arbeiten überwiegend bei Denkmalschutzbehörden und Denkmalschutzeinrichtungen, aber auch an Universitäten oder in Museen. Denkmal- und EnsembelschützerInnen sind in erster Linie VerwaltungsbeamtInnen, sie bewerten, analysieren und evaluieren historische Denkmäler und Ensemble, stellen Objekte unter Denkmalschutz und planen, veranlassen und überwachen bauliche Restaurations- und Sanierungsarbeiten. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fachkräften zusammen.
Denkmal- und EnsembelschützerInnen befassen sich mit historisch wertvollen Bauanlagen und Kunstdenkmälern, wie z. B. historische Gebäude- und Häuserkomplexe ( Ensemble), Schlossanlagen, Festungs- und Burganlagen, Stadtmauern, historische Altstadtbereiche oder Kirchen und Klosteranlagen. Sie erforschen die Denkmäler wissenschaftlich, inventarisieren und archivieren den Denkmalbestand und erstellen Gutachten, Berichte und Studien.
Sie führen Besichtigungen und Begehungen vor Ort durch, schätzen und evaluieren den Wert der Objekte und Anlagen und führen Schadensanalysen durch. Auf der Grundlage ihrer Bewertungen erarbeiten sie Restaurations- und Sanierungsprojekte und planen, veranlassen und überwachen die baulichen Ausführungen. Gemeinsam mit Juristinnen/Juristen und anderen Expertinnen und Experten erarbeiten sie rechtliche Grundlagen und Normen, um historisch wertvolle Objekte unter Denkmalschutz zu stellen.
Denkmal- und EnsembelschützerInnen befassen sich mit unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und Gebäudekomplexen, Burganlagen, Schlösser, historische Festungen, Stadtmauern, Altstadtbereiche, Kirchen, Klosteranlagen usw. Sie verwenden Arbeitsunterlagen wie Baupläne, Bauskizzen, Grundbücher, Kataster, baurechtliche Bestimmungen sowie Fachjournale, Handbücher, kunsthistorische Lexika usw. Zur Analyse, Bewertung oder Schadensbestimmung von Objekten hantieren sie z. B. mit Röntgen-, Ultraschall- und Infrarotgeräten und Mikroskopen.
Weiters arbeiten sie mit Computer und Laptops, fachspezifischen Softwareprogrammen, Druckern, Scannern, Fax- und Kopiergeräten und führen Dokumentationen, Datenbanken, Archive, Arbeitsprotokolle, Listen und Journale. Bei Bauleitungsarbeiten oder Baustellenbegehungen tragen sie Schutzausrüstung, wie z. B. Schutzhelm, Sicherheitsgurte und festes Schuhwerk.
Denkmal- und EnsembelschützerInnen arbeiten vorwiegend in Ämter und Ministerien, bei Denkmalschutzbehörden, Denkmalschutzeinrichtungen, aber auch an Universitäten oder in Landes- und Bundesmuseen. Sie arbeiten in Büros und Besprechungszimmern, im Rahmen von Ortsbegehungen und Besichtigungen der unter Denkmalschutz stehenden Objekte sind sie auch im Freien unterwegs.
Denkmal- und EnsembelschützerInnen arbeiten im Team mit BerufskollegInnen, mit verschiedenen Fachkräften und weiteren Expertinnen und Experten (siehe z. B.: HistorikerIn, KunsthistorikerIn, Archäologe / Archäologin, BautechnikerIn, JuristIn) und haben Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden und AuftraggeberInnen.