Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für HolzblasinstrumentenerzeugerInnen.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.:
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse in fast allen genannten Bereichen an, außerdem Kurse und Vorbereitungskurse für die MeisterInnenprüfung.
Berufsspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten werden für den Lehrberuf HolzblasinstrumentenerzeugerIn nicht angeboten. Für HolzblasinstrumentenerzeugerInnen können aber Holztechnikkurse des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) interessant sein, z. B. Kurse über Holzoberflächenbehandlung und -oberflächentechniken.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
email: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Bildung-und-Lehre/Meister-und-Befaehigungspruefung/Meisterpruefungsstellen-und-Pruefungsorganisationen/b/Meisterpruefungsstellen-und---Themenstartseite-b.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
email: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
email: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: http://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
email: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
email: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Bildung-und-Lehre/Meister-und-Befaehigungspruefung/Meisterpruefungsstellen-und-Pruefungsorganisationen/s/Meisterpruefungsstellen-und---Themenstartseite-s.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
email: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
email: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
email: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HolzblasinstrumentenerzeugerIn
Info:
Das Handwerk der HolzblasinstrumentenerzeugerInnen ist ein mit den Handwerken OrgelbauerIn, BlechblasinstrumentenerzeugerIn, KlaviermacherIn, Streich- und SaiteninstrumentenerzeugerIn und HarmonikamacherIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Holzblasinstrumentenerzeuger BGBl. Nr. 260/1977
Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher, Harmonikamacher, Streich- und
Saiteninstrumentenerzeuger , Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher
oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder
Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen,
können die Meisterprüfung für das Handwerk Holzblasinstrumentenerzeuger durch das Zeugnis über die
erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.
Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
email: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
email: meisterpruefung@wkw.at
Internet: http://wko.at/wien/meisterpruefung
Informationen und Suchmöglichkeiten zu Weiterbildungsmöglichkeiten bieten zum Beispiel: