GlasbautechnikerInnen - Glaskonstruktion sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für GlasbautechnikerInnen:
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können GlasbautechnikerInnen zu Team- und GruppenleiterInnen, SchichtführerInnen, WerkstättenleiterInnen bis zum/zur ProduktionsleiterIn aufsteigen und führen als solche MitarbeiterInnen und Teams. Der Besuch von Werkmeisterschulen ermöglicht die inhaltliche Weiterentwicklung und kann den Zugang zu betrieblichen Leitungsfunktionen erleichtern. Für die berufliche Selbstständigkeit ist in der Regel eine Meister- oder Befähigungsprüfung in einem passenden Fachbereich erforderlich.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Auf der Webseite der Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) finden Sie umfangreiche Informationen über die Zugangs- und Entwicklungsmöglichkeiten (Karrierewege) im Baubereich.
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: http://www.htl-kramsach.ac.at/
Höhere Technische Lehranstalt für Glas und Chemie
Mariatal 2
6233 Kramsach
Tel.: +43 (0)5337 / 626 23 -0
Fax: +43 (0)5337 / 626 23 -20
email: direktion@htl-kramsach.ac.at
Internet: https://www.htl-kramsach.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure - Chemische Betriebstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Kunsthandwerk und Objektdesign
Kolleg/Aufbaulehrgang für Glastechnik
Fachschule für Glastechnik und Glasgestaltung:
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
email: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Bildung-und-Lehre/Meister-und-Befaehigungspruefung/Meisterpruefungsstellen-und-Pruefungsorganisationen/b/Meisterpruefungsstellen-und---Themenstartseite-b.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
email: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
email: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: http://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
email: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
email: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Bildung-und-Lehre/Meister-und-Befaehigungspruefung/Meisterpruefungsstellen-und-Pruefungsorganisationen/s/Meisterpruefungsstellen-und---Themenstartseite-s.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
email: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
email: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
email: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GlaserIn
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglaschleiferIn
Info:
Das Handwerk der GlaserInnen, GlasbelegerInnen und FlachglasschleiferInnen ist mit den Handwerken GlasbläserInnen und Glasinstrumentenerzeugung sowie HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 -240
email: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.d-g-s.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
email: meisterpruefung@wkw.at
Internet: http://wko.at/wien/meisterpruefung
Informationen und Suchmöglichkeiten zu Weiterbildungsmöglichkeiten bieten zum Beispiel: